Kinderfrauen und Betreuer sind Personen, die ein Kind oder mehrere Kinder regelmäßig im Haushalt der Eltern betreuen. Auch Kinderfrauen und Betreuer müssen seit 01.01.2010 eine Qualifizierung von mindestens 160 Stunden nachweisen und die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie Tagesmütter und –väter erfüllen, wenn die Betreuung mit einem Zuschuss vom Jugendamt finanziert werden soll.
Wenn Sie mehr über diese Betreuungsform wissen möchten, wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen der Servicestelle. Sie helfen Ihnen gerne weiter.