BabysitterInnen arbeiten wie Kinderfrauen und Betreuer im Haushalt der Eltern. Die wesentlichen Unterscheidungskriterien sind die Regelmäßigkeit und Häufigkeit der Betreuung.
Sie befinden sich in einem abhängigen Arbeitsverhältnis. Die Eltern sind damit gegenüber der Betreuungsperson weisungsbefugt. Sie bestimmen über den Erziehungsstil, die Betreuungszeiten, sowie die Aktivitäten während der Betreuung.
BabysitterInnen, die geringfügig beschäftigt sind (Verdienst bis 450 €), müssen von den Eltern nach dem Haushaltscheckverfahren angemeldet werden. Hierbei zahlen ArbeitgeberInnen eine Pauschale von max. 14,44 % für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Dadurch sind BabysitterInnen im Haushalt der Eltern auch unfallversichert (www.minijob-zentrale.de).
Wenn Sie mehr über diese Betreuungsform wissen möchten, wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen der Servicestelle. Sie helfen Ihnen gerne weiter.