Üblicherweise werden jedes Jahr die Rechengrößen für die Sozialversicherungsbeiträge und der Grundfreibetrag für die Einkommensteuer angepasst. Der Bundesverband für Kindertagespflege (BVKTP) hat hierzu detaillierte Informationen auf seiner Internetseite zusammengestellt.
Darüber hinaus hat der Paritätische Bundesverband seine Broschüre „Was bleibt?!“ aktualisiert, die ebenfalls vielfältige „Tipps und Informationen zur Besteuerung des Einkommens für Kindertagespflegepersonen und die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen“ gibt. Hier können Sie die Broschüre „Was bleibt?!“ als Datei herunterladen.